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So klappts mit der Hüttengaudi 2020

Ein Matratzenlager 2020 © Romed Giner
Ein Matratzenlager 2020 © Romed Giner

Der Start in den Berg- und Hüttensommer erfolgt spätestens mit der Inbetriebnahme von Österreichs Seilbahnen am 29. Mai. Wer über Nacht am Berg bleiben möchte, sollte heuer vier Regeln beachten, darunter die Reservierungspflicht. Hinzu kommen auch acht Corona-bedingte Bergsportregeln. 

Insgesamt 440 Hütten mit mehr als 17.000 Schlafplätzen betreiben die heimischen alpinen Vereine in Österreich. Bereits Mitte Mai haben die ersten Schutzhütten ihre Gastronomiebereiche geöffnet, Nächtigungen am Berg sind wieder ab Freitag möglich. Auch wenn für alpine Hütten die gleichen Regeln wie für Beherbergungsbetriebe im Tal gelten, müssen Bergsportler zusätzliche Regeln beachten.  So sind heuer Nächtigungen nur mit Reservierungen möglich, außerdem sind neben dem obligatorischen Mund-Nasen-Schutz ein eigener Sommerschlafsack und Polsterbezug mitzubringen. Falls in Schlaflagern keine räumlichen Trennungen eingerichtet werden können, muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden.

Der Verband alpiner Vereine Österreichs (VAVÖ), die Dachorganisation aller bedeutenden heimischen alpinen Vereine, blickt dem kommenden Hüttensommer zuversichtlich und positiv entgegen. „Es ist wichtig, dass Wanderbegeisterte im Vorfeld einer Hütten-Übernachtung genau Bescheid wissen, welche Regeln auf alpinen Schutzhütten gelten. Daher hat der VAVÖ auf Basis der vorgegebenen Maßnahmen allgemein gültige Regeln für Hüttennächtigungen erarbeitet“, erklärt VAVÖPräsident Gerald Dunkel-Schwarzenberger in einer Aussendung des Alpenvereins. Die wichtigsten Änderungen für Übernachtungen auf Schutzhütten im heurigen Sommer lauten:

  1. Besuche Hütten nur in gesundem Zustand.
  2. Bringe einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit.
  3. Reserviere deinen Übernachtungsplatz, denn ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz.
  4. Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – kein Hüttenschlafsack).

Bereits seit 1. Mai ist der Outdoorsport in Österreich wieder erlaubt – seit 15. Mai empfangen einige Hüttenwirtsleute wieder ihre Tagesgäste. Der Gastronomiebetrieb auf den Hütten ist mittlerweile gut angelaufen. „Die Öffnung im Gastronomiebereich vor zwei Wochen zeigt, dass die genau formulierten Bergsport-Regeln des VAVÖ von Wanderbegeisterten gut angenommen und umgesetzt wurden. Im Vorfeld zu wissen, was man bei einer Übernächtigung darf bzw. was erwartet wird, ist ebenso wichtig wie die Tourenplanung, um zu der Hütte zu kommen,“ erklärt Andreas Schieder, Vorsitzender der Naturfreunde Österreich. 

Bergsportregeln wurden angepasst

Schon Anfang Mai haben sich Experten des Österreichischen Alpenvereins und der Naturfreunde in Zusammenarbeit mit dem VAVÖ Gedanken gemacht, wie eine freudvolle Bergsportausübung in Zeiten von COVID-19 erfolgen kann. Im Mittelpunkt stehen derzeit acht Grundregeln und sportartspezifische Zusatzempfehlungen, die nun aktualisiert und angepasst wurden. Eine der Änderungen betrifft die Abstandsregel: Der VAVÖ empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Hier findet ihr die Bergsportregeln des Alpenvereins:  

1. Risikobereitschaft zurücknehmen

Bei alpinen Unternehmungen unterhalb der persönlichen Leistungsgrenze bleiben. Bedenke die Corona-bedingten Risiken und Erschwernisse bei Rettungseinsätzen. Mehr denn je gilt: Nur gesund in die Berge!

2. Abstand von mindestens einem Meter halten

Mund-Nasen-Schutz verwenden, wenn in Ausnahmefällen der Mindestabstand von einem Meter unterschritten werden muss. Bestimmte Bergsportaktivitäten (z. B. Mountainbike) können auch größere Abstände erfordern.

3. Bergsport in Kleingruppen bevorzugen

Bedenke, dass es mit zunehmender Gruppengröße schwieriger wird, Abstand zu halten. Stark frequentierte Touren und Plätze meiden.

4. Gewohnte Rituale unterlassen

Z. B. Händeschütteln, Umarmungen, Gipfelbussi, Trinkflasche anderen anbieten etc.

5. Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel mitnehmen

Neben der allgemeinen Notfallausrüstung gehören Mund-Nasen-Schutz und Desinfektionsmittel für die nächste Zeit in den Rucksack.

6. Im Notfall wie immer

Als Ersthelfer nach den allgemein üblichen Erste-Hilfe-Richtlinien vorgehen und zusätzlich einen Mund-Nasen-Schutz verwenden.

7. Mund-Nasen-Schutz bei Fahrgemeinschaften

Zudem dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln bevorzugen.

8. Hüttenregeln beachten

Bei Übernachtungen auf Schutzhütten sind neben dem Mund-Nasen-Schutz auch der eigene Sommerschlafsack und Polsterbezug mitzunehmen. Schlafplätze müssen reserviert werden!